Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung besagt, dass die Europäische Union nur innerhalb der Zuständigkeiten handeln darf, die ihr die Mitgliedstaaten durch die Verträge übertragen haben.

Bedeutung

Die konkrete Reichweite ergibt sich aus den Verträgen, dem jeweiligen Rechtsakt und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Beispiel

Eine nationale Stelle prüft die einschlägigen unionsrechtlichen Vorgaben, bevor sie eine Entscheidung trifft.

Häufige Fragen

Gilt dies in jedem Mitgliedstaat?

Die Wirkung bestimmt sich nach Art und Inhalt der unionsrechtlichen Regelung.

Verwandte Begriffe

Europarecht, Recht der Europäischen Union, Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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