Fake News

Fake News sind bewusst oder irreführend verbreitete Falschinformationen, die häufig den äußeren Eindruck journalistischer Nachrichten erwecken. Der Begriff ist rechtlich nicht einheitlich definiert und bezeichnet keinen eigenen Straftatbestand. Entscheidend ist, ob eine konkrete Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung Rechte verletzt, eine Straftat erfüllt, Verbraucher täuscht oder sonst gegen besondere gesetzliche Vorschriften verstößt.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bewertung kann Persönlichkeitsrecht, Äußerungsrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformrecht betreffen. Art. 5 GG schützt Meinungen, aber erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht. Plattformen unterliegen Transparenz- und Verfahrenspflichten des DSA.

Voraussetzungen und Abgrenzung

Von Fehlern, Satire und erkennbarer Meinung sind gezielte Falschbehauptungen abzugrenzen. Nicht der politische oder gesellschaftliche Wert einer Information entscheidet, sondern ihr Aussagegehalt, Wahrheitsbezug, Kontext und die konkrete Rechtsverletzung.

Beispiel

Eine erfundene Meldung behauptet, ein Unternehmen habe wegen giftiger Inhaltsstoffe einen amtlichen Produktrückruf erhalten. Die unwahre Tatsachenbehauptung kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Häufige Fragen

Sind Fake News immer strafbar?

Nein. Strafbarkeit besteht nur, wenn ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist.

Kann eine Plattform zulässige Inhalte trotzdem entfernen?

Je nach Nutzungsbedingungen kann sie auch nicht rechtswidrige Inhalte moderieren, muss dabei aber gesetzliche Verfahrenspflichten beachten.

Verwandte Begriffe

Tatsachenbehauptung, Werturteil, Providerhaftung, Irreführende Werbung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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