Fake News
Fake News sind bewusst oder irreführend verbreitete Falschinformationen, die häufig den äußeren Eindruck journalistischer Nachrichten erwecken. Der Begriff ist rechtlich nicht einheitlich definiert und bezeichnet keinen eigenen Straftatbestand. Entscheidend ist, ob eine konkrete Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung Rechte verletzt, eine Straftat erfüllt, Verbraucher täuscht oder sonst gegen besondere gesetzliche Vorschriften verstößt.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bewertung kann Persönlichkeitsrecht, Äußerungsrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht und Plattformrecht betreffen. Art. 5 GG schützt Meinungen, aber erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen grundsätzlich nicht. Plattformen unterliegen Transparenz- und Verfahrenspflichten des DSA.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Von Fehlern, Satire und erkennbarer Meinung sind gezielte Falschbehauptungen abzugrenzen. Nicht der politische oder gesellschaftliche Wert einer Information entscheidet, sondern ihr Aussagegehalt, Wahrheitsbezug, Kontext und die konkrete Rechtsverletzung.
Beispiel
Eine erfundene Meldung behauptet, ein Unternehmen habe wegen giftiger Inhaltsstoffe einen amtlichen Produktrückruf erhalten. Die unwahre Tatsachenbehauptung kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.
Häufige Fragen
Sind Fake News immer strafbar?
Nein. Strafbarkeit besteht nur, wenn ein konkreter Straftatbestand erfüllt ist.
Kann eine Plattform zulässige Inhalte trotzdem entfernen?
Je nach Nutzungsbedingungen kann sie auch nicht rechtswidrige Inhalte moderieren, muss dabei aber gesetzliche Verfahrenspflichten beachten.
Verwandte Begriffe
Tatsachenbehauptung, Werturteil, Providerhaftung, Irreführende Werbung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.