Internationales Privatrecht
Internationales Privatrecht bestimmt bei einem privaten Rechtsverhältnis mit Auslandsbezug, welche staatliche Rechtsordnung anzuwenden ist. Es entscheidet nicht unmittelbar den materiellen Streit, sondern verweist auf das maßgebliche nationale Recht. Typische Fragen betreffen grenzüberschreitende Verträge, unerlaubte Handlungen, Ehe, Erbrecht, Gesellschaften oder Sachenrechte. Vom internationalen Zivilverfahrensrecht ist es zu unterscheiden.
Rechtliche Bedeutung
Wichtige Quellen sind EU-Verordnungen wie Rom I und Rom II, internationale Übereinkommen sowie das Einführungsgesetz zum BGB. Weitere Erläuterungen bietet europarecht-faq.de.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Das Kollisionsrecht verwendet Anknüpfungsmerkmale wie gewöhnlichen Aufenthalt, Staatsangehörigkeit oder Ort eines Ereignisses. Eine wirksame Rechtswahl kann die objektive Anknüpfung verdrängen, wird aber durch zwingende Schutzvorschriften begrenzt.
Beispiel
Ein deutscher Verbraucher bestellt bei einem französischen Händler. Das Internationale Privatrecht bestimmt, welches Vertragsrecht gilt; die internationale Zuständigkeit ist gesondert zu prüfen.
Häufige Fragen
Ist internationales Privatrecht Völkerrecht?
Nein. Es ist grundsätzlich innerstaatliches oder unionsrechtliches Kollisionsrecht für private Sachverhalte.
Bestimmt es auch das zuständige Gericht?
Nein. Diese Frage gehört zum internationalen Zivilverfahrensrecht.
Verwandte Begriffe
Kollisionsrecht, Rechtswahl, Internationales Zivilverfahrensrecht, Europarecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.