Therapiefehler
Ein Therapiefehler ist eine Abweichung vom geschuldeten medizinischen Standard bei Auswahl, Durchführung, Überwachung oder Anpassung einer Behandlung. Er kann etwa eine ungeeignete Therapie, fehlerhafte Dosierung, mangelhafte Operationsdurchführung, fehlende Verlaufskontrolle oder verspätete Reaktion auf Komplikationen betreffen. Nicht jede erfolglose Therapie ist fehlerhaft; maßgeblich sind Indikation, medizinischer Erkenntnisstand und konkrete Situation zum Behandlungszeitpunkt.
Rechtliche Bedeutung
Der Arzt besitzt bei mehreren fachlich vertretbaren Behandlungsmöglichkeiten grundsätzlich einen therapeutischen Entscheidungsspielraum. Dieser endet, wenn eine Methode unvertretbar ist oder wesentliche Risiken und Alternativen nicht berücksichtigt werden.
Voraussetzungen und Folgen
Für Haftung müssen Therapiefehler, Gesundheitsschaden und Kausalität vorliegen. Bei einem groben Therapiefehler kann sich die Beweislast für den Ursachenzusammenhang zugunsten des Patienten umkehren.
Beispiel
Trotz klarer Hinweise auf eine gefährliche Nebenwirkung wird ein Medikament unverändert weitergegeben und der Zustand des Patienten verschlechtert sich.
Häufige Fragen
Darf der Arzt zwischen mehreren Methoden wählen?
Ja, wenn sie medizinisch vertretbar sind und erforderliche Aufklärung über echte Alternativen erfolgt.
Ist ein fehlender Behandlungserfolg ein Therapiefehler?
Nein. Medizinische Behandlung ist regelmäßig keine Erfolgsgarantie.
Verwandte Begriffe
Siehe Behandlungsfehler, grober Behandlungsfehler und ärztliche Aufklärungspflicht.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.