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Digitale Dienstleistungen

Digitale Dienstleistungen ermöglichen dem Verbraucher, Daten digital zu erstellen, zu verarbeiten, zu speichern, abzurufen oder mit anderen Nutzern auszutauschen. Beispiele sind Cloudspeicher, soziale Netzwerke, Videoplattformen und webbasierte Software. Für Verbraucherverträge gelten insbesondere die §§ 327 ff. BGB. Der Unternehmer muss die vereinbarte Funktionalität, Verfügbarkeit, Kompatibilität, Sicherheit und notwendige Aktualisierungen gewährleisten. Bei fortlaufender Bereitstellung bestehen Pflichten grundsätzlich während der gesamten Vertragsdauer. Vertragsdauer und Bereitstellungsmodell prägen dabei Umfang und Dauer der Rechte.

Rechtliche Bedeutung

Anders als digitale Inhalte stehen bei digitalen Dienstleistungen fortlaufende Funktionen oder Interaktionen im Vordergrund. Die Abgrenzung wirkt sich auf Bereitstellung, Aktualisierung, Vertragsänderung und Beendigung aus.

Voraussetzungen und Folgen

Bei fehlender Bereitstellung kann der Verbraucher nach Aufforderung den Vertrag beenden. Bei Mängeln hat die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands Vorrang; anschließend kommen Minderung, Beendigung und Schadensersatz in Betracht. Einseitige Änderungen sind nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Beispiel

Ein kostenpflichtiger Cloudspeicher ist über längere Zeit nicht erreichbar und verliert gespeicherte Dateien. Dies kann eine nicht vertragsgemäße digitale Dienstleistung darstellen.

Häufige Fragen

Ist Streaming eine digitale Dienstleistung?

Je nach Ausgestaltung kann Streaming digitale Inhalte bereitstellen und zugleich Elemente einer digitalen Dienstleistung enthalten.

Darf der Anbieter Funktionen ändern?

Bei dauerhafter Bereitstellung nur auf vertraglicher Grundlage, aus triftigem Grund und unter Beachtung gesetzlicher Informations- und Kündigungsrechte.

Verwandte Begriffe

Digitale Produkte, Digitale Inhalte, Verbrauchervertrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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