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Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch verpflichtet einen Mitgliedstaat zum Ersatz von Schäden, die Einzelnen durch einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Recht der Europäischen Union entstehen. Er beruht auf der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und sichert die volle Wirksamkeit des Unionsrechts. Erforderlich sind eine individualschützende Unionsnorm, ein hinreichend qualifizierter Verstoß und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden. Nationale Verfahrensregeln gelten nur innerhalb unionsrechtlicher Grenzen.

Rechtliche Bedeutung

Der Anspruch kann Verstöße durch Gesetzgebung, Verwaltung oder letztinstanzliche Gerichte erfassen.

Voraussetzungen und Folgen

Die nationalen Regeln müssen Äquivalenz und Effektivität wahren und dürfen die Durchsetzung nicht praktisch unmöglich oder übermäßig erschweren.

Beispiel

Ein Mitgliedstaat setzt eine individualschützende Richtlinie trotz eindeutig abgelaufener Frist nicht um und verursacht dadurch einen Schaden.

Häufige Fragen

Ist Verschulden nach nationalem Recht erforderlich?

Nein. Maßgeblich sind die unionsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere der qualifizierte Verstoß.

Welches Gericht entscheidet?

Das richtet sich nach nationalem Recht; unionsrechtliche Fragen können dem EuGH vorgelegt werden.

Verwandte Begriffe

Siehe Staatshaftungsanspruch, Anwendungsvorrang des Unionsrechts und Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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