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Blasphemie

Blasphemie bezeichnet die herabsetzende oder verächtliche Äußerung über Gottheiten, Glaubensinhalte, religiöse Symbole oder als heilig angesehene Gegenstände. Das deutsche Strafrecht kennt keinen allgemeinen Straftatbestand allein zum Schutz religiöser Gefühle. Strafbar kann eine Äußerung insbesondere nach § 166 StGB sein, wenn sie den Inhalt eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Meinungs- und Kunstfreiheit sind zu berücksichtigen.

Rechtliche Bedeutung

Entscheidend ist nicht bloße Kränkung, sondern die gesetzlich verlangte qualifizierte Beschimpfung mit Friedensgefährdung.

Voraussetzungen und Folgen

Kontext, Form, Reichweite, Aussagegehalt und konkrete Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens sind sorgfältig zu prüfen.

Beispiel

Eine provokante Darstellung wird strafrechtlich nur relevant, wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen des § 166 StGB erfüllt.

Häufige Fragen

Ist Religionskritik strafbar?

Nein. Sachliche und auch scharfe Kritik ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt.

Genügt verletztes religiöses Empfinden?

Nein. Das Gesetz verlangt eine Beschimpfung, die zur Friedensstörung geeignet ist.

Verwandte Begriffe

Siehe Religionsbeschimpfung, Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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