Gebundene Entscheidung
Eine gebundene Entscheidung liegt vor, wenn das Gesetz der Behörde bei erfüllten Voraussetzungen keinen Entscheidungsspielraum lässt. Die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge muss dann eintreten.
Abgrenzung zum Ermessen
Bei einer gebundenen Entscheidung bestimmt das Gesetz die Rechtsfolge abschließend. Beim Ermessen darf die Behörde dagegen innerhalb rechtlicher Grenzen zwischen mehreren zulässigen Entscheidungen wählen.
Erkennen einer gebundenen Entscheidung
Formulierungen wie „ist zu erteilen“ oder „muss“ weisen häufig auf eine Bindung hin. Entscheidend bleiben jedoch Sinn, Zweck und Zusammenhang der jeweiligen Vorschrift.
Gerichtliche Kontrolle
Das Gericht prüft vollständig, ob die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die vorgeschriebene Rechtsfolge gezogen wurde. Ein eigener Zweckmäßigkeitsspielraum der Behörde besteht nicht.
Beispiel
Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Genehmigung erfüllt, muss die Behörde sie bei gebundener Ausgestaltung erteilen.
Häufige Fragen
Hat die Behörde keinerlei Prüfungsbefugnis?
Doch. Sie prüft die gesetzlichen Voraussetzungen, kann aber die Rechtsfolge nicht frei wählen.
Ist „soll“ stets gebunden?
Eine Soll-Vorschrift erlaubt regelmäßig nur in atypischen Fällen eine Abweichung.
Verwandte Begriffe
Ermessen, Behörde, Verwaltungsakt, Unbestimmter Rechtsbegriff
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.