Regelbeispiel

Regelbeispiel beschreibt einen gesetzlich benannten typischen Fall, bei dessen Vorliegen regelmäßig ein besonders schwerer oder minder schwerer Fall angenommen wird. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Regelbeispiele sind grundsätzlich keine eigenständigen Tatbestände, sondern Strafzumessungsregeln. Ihre Indizwirkung kann durch besondere Umstände entkräftet werden; umgekehrt kann ein unbenannter vergleichbarer Fall genügen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Diebstahl erfüllt ein gesetzliches Regelbeispiel, weil der Täter zur Ausführung in einen umschlossenen Raum einbricht.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Regelbeispiel?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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