Vortäuschen einer Straftat

Vortäuschen einer Straftat ist das bewusste Erwecken des falschen Eindrucks, eine rechtswidrige Tat sei begangen worden oder stehe bevor, beziehungsweise die Täuschung über einen Tatbeteiligten. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung.

Rechtliche Bedeutung

§ 145d StGB schützt die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden vor unnötiger Inanspruchnahme. Erfasst sind nur die gesetzlich bezeichneten Taten und Täuschungshandlungen.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Der Täter meldet einen frei erfundenen Raub, um einen tatsächlich verlorenen Gegenstand gegenüber seiner Versicherung abzurechnen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Vortäuschen einer Straftat?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Diversion im Jugendstrafrecht

    Diversion im Jugendstrafrecht bedeutet, ein Strafverfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden, wenn eine erzieherische Reaktion bereits erfolgt ist oder eine gerichtliche Sanktion entbehrlich erscheint. Staatsanwaltschaft oder Jugendgericht können das Verfahren unter den Voraussetzungen der §§ 45 und 47 JGG einstellen. Diversion soll stigmatisierende Wirkungen vermeiden, schnell reagieren und zugleich eine angemessene Verantwortungsübernahme des Jugendlichen fördern….

  • Hehlerei

    Hehlerei begeht nach § 259 StGB, wer eine Sache, die ein anderer durch Diebstahl oder eine sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, absetzt oder beim Absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Tatbestand erhält eine durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage aufrecht. Der…

  • |

    Widerruf der Strafaussetzung

    Der Widerruf der Strafaussetzung beendet die Bewährung und führt grundsätzlich dazu, dass die zuvor ausgesetzte Freiheitsstrafe vollstreckt wird. Er kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit eine neue Straftat begeht und damit die günstige Prognose widerlegt oder gröblich beziehungsweise beharrlich gegen Auflagen, Weisungen oder Bewährungsaufsicht verstößt. Ein Widerruf unterbleibt, wenn mildere Maßnahmen,…

  • |

    Eröffnungsbeschluss

    Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der nach Abschluss des Zwischenverfahrens das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Das Gericht erlässt ihn, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Der Beschluss bezeichnet die zugelassene Anklage und das zuständige Gericht. Er legt den Verfahrensgegenstand fest,…

  • |

    Urteilsverkündung im Strafprozess

    Urteilsverkündung im Strafprozess ist die öffentliche Bekanntgabe der gerichtlichen Entscheidung nach Beratung des Gerichts. Sie erfolgt durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der wesentlichen Urteilsgründe. Zwischen Schluss der Verhandlung und Verkündung gelten gesetzliche zeitliche Grenzen; bei längerer Unterbrechung ist die Verhandlung fortzusetzen. Der Angeklagte muss grundsätzlich anwesend sein, soweit das Gesetz keine Ausnahme zulässt. Mit…

  • | |

    Aggression im Völkerrecht

    Aggression im Völkerrecht ist der besonders schwere Einsatz bewaffneter Gewalt eines Staates gegen Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates. Typische Handlungen sind Invasion, Bombardierung, Blockade oder der Einsatz bewaffneter Banden von erheblichem Gewicht. Die Bewertung richtet sich nach der UN-Charta, der Aggressionsdefinition der Generalversammlung und für individuelle strafrechtliche Verantwortung nach dem Römischen…