Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist das Widerstandleisten mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt gegen einen Amtsträger bei einer konkreten Vollstreckungshandlung. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
§ 113 StGB setzt eine grundsätzlich rechtmäßige Diensthandlung voraus und enthält besondere Irrtumsregeln. Bloßer Ungehorsam oder passive Verweigerung genügt regelmäßig nicht.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Betroffene stemmt sich körperlich gegen Polizeibeamte, die eine rechtmäßige Festnahme vollziehen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.