Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz eines wirksamen Fahrverbots. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 21 StVG bestraft auch bestimmte Handlungen des Halters, der die unberechtigte Fahrt anordnet oder zulässt. Nicht jede fehlende Mitführung des Führerscheindokuments erfüllt den Tatbestand.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Fahrer steuert einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl ihm die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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