Bundeszentralregister
Das Bundeszentralregister ist das zentrale staatliche Register für strafgerichtliche Verurteilungen und bestimmte weitere Entscheidungen deutscher Behörden und Gerichte. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Welche Daten eingetragen, an wen sie übermittelt und wann sie getilgt werden, bestimmt das Bundeszentralregistergesetz. Das Register ist vom Führungszeugnis zu unterscheiden: Dieses gibt regelmäßig nur einen gesetzlich begrenzten Ausschnitt aus dem Registerinhalt wieder.
Rechtliche Einordnung
Neben Verurteilungen können etwa Entscheidungen über Schuldunfähigkeit, Maßregeln oder nachträgliche Entscheidungen aufgenommen werden. Zugriffsrechte sind gesetzlich beschränkt.
Voraussetzungen und Folgen
Tilgungs- und Aufnahmefristen hängen von Art und Höhe der Entscheidung sowie möglichen weiteren Eintragungen ab.
Beispiel
Eine Geldstrafe kann im Bundeszentralregister gespeichert sein, obwohl sie wegen der gesetzlichen Ausnahmeregeln nicht in einem einfachen Führungszeugnis erscheint.
Häufige Fragen
Wo ist Bundeszentralregister geregelt?
Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.
Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?
Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.