Vorrang des Gesetzes

Der Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass Verwaltung und andere staatliche Stellen nicht gegen geltendes Recht handeln dürfen. Niederrangiges staatliches Handeln muss mit höherrangigen Rechtsnormen vereinbar sein.

Inhalt

Gesetze binden die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Für die Verwaltung folgt dies besonders aus Art. 20 Abs. 3 GG.

Abgrenzung

Der Vorrang des Gesetzes verlangt Rechtmäßigkeit bestehenden staatlichen Handelns. Der Vorbehalt des Gesetzes beantwortet zusätzlich, ob die Verwaltung überhaupt eine gesetzliche Grundlage für ihr Handeln benötigt.

Beispiel

Eine Behörde darf eine Rechtsfolge nicht anordnen, die dem Wortlaut und Zweck des maßgeblichen Gesetzes widerspricht.

Häufige Fragen

Gilt der Grundsatz nur für Behörden?

Nein. Art. 20 Abs. 3 GG bindet die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht.

Welche Folge hat ein Verstoß?

Die Maßnahme ist grundsätzlich rechtswidrig und kann mit den vorgesehenen Rechtsbehelfen angegriffen werden.

Verwandte Begriffe

Vorbehalt des Gesetzes, Ermächtigungsgrundlage, Materielle Rechtmäßigkeit, Rechtsstaatsprinzip. Mehr auf das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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