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Soll-Vorschrift

Eine Soll-Vorschrift bindet eine Behörde im Regelfall an die gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge, lässt aber bei atypischen besonderen Umständen eine abweichende Entscheidung zu. Sie steht zwischen Muss-Vorschrift und freier Kann-Vorschrift. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Regelfall oder ein vom gesetzlichen Leitbild erheblich abweichender Ausnahmefall vorliegt. Erst im Ausnahmefall eröffnet sich regelmäßig ein begrenzter Entscheidungsspielraum, der pflichtgemäß und nachvollziehbar auszuüben ist.

Rechtliche Grundlagen

Die Worte soll, in der Regel oder vergleichbare Formulierungen sind wichtige Hinweise, aber Auslegung von Zweck und Systematik bleibt erforderlich.

Rechtsstaatlicher Bezug

Soll-Bindungen verbinden Gleichbehandlung und vorhersehbaren Gesetzesvollzug mit Flexibilität für atypische Härten. Abweichungen benötigen sachliche Gründe.

Beispiel

Das Gesetz bestimmt, dass eine Leistung bei erfüllten Voraussetzungen bewilligt werden soll. Ohne besondere Abweichungen muss die Behörde bewilligen; ein atypischer Missbrauchsfall kann anderes erlauben.

Häufige Fragen

Ist Soll gleich Muss?

Im Regelfall praktisch ja, bei atypischen Fällen jedoch nicht.

Wer muss den Ausnahmefall darlegen?

Die Behörde muss relevante Umstände ermitteln; der Betroffene sollte besondere Tatsachen konkret vortragen.

Wie prüft das Gericht?

Es kontrolliert insbesondere, ob Atypik erkannt und der verbleibende Spielraum fehlerfrei genutzt wurde.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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