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Solange-Rechtsprechung

Solange-Rechtsprechung bezeichnet die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen deutschem Grundrechtsschutz und Unionsrecht. Das Gericht verzichtet grundsätzlich auf eine eigene Prüfung am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, solange die Europäische Union einen im Wesentlichen vergleichbaren wirksamen Grundrechtsschutz gewährleistet. Die Rechtsprechung begründet einen kooperativen Kontrollvorbehalt, hebt den Anwendungsvorrang des Unionsrechts aber nicht pauschal auf und ist von Identitäts- sowie Ultra-vires-Kontrolle zu unterscheiden.

Entwicklung

Die Rechtsprechung verbindet Anwendungsvorrang, Grundrechtecharta und Bundesverfassungsgericht. Hintergründe bietet europarecht-faq.de.

Beispiel

Wendet ein deutsches Gericht vollständig vereinheitlichtes Unionsrecht an, richtet sich der Grundrechtsschutz grundsätzlich nach den Unionsgrundrechten und der Kontrolle durch den EuGH.

FAQ

Prüft das Bundesverfassungsgericht nie?

Doch, besondere Kontrollvorbehalte und neuere Fallgruppen bleiben bestehen.

Was bedeutet „solange“?

Der Prüfungsverzicht hängt vom fortbestehenden ausreichenden Unionsgrundrechtsschutz ab.

Ist das Unionsrecht dem Grundgesetz untergeordnet?

Das Verhältnis wird durch Anwendungsvorrang und verfassungsrechtliche Integrationsgrenzen bestimmt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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