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Auskunftsrecht nach DSGVO

Auskunftsrecht nach DSGVO ist der Anspruch des Betroffenen auf Bestätigung, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und gegebenenfalls auf Auskunft über diese Daten sowie begleitende Informationen. Dazu gehören Zwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft und weitere Rechte. Grundsätzlich ist auch eine Kopie bereitzustellen. Die Antwort muss verständlich, regelmäßig unentgeltlich und grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen; Rechte und Freiheiten anderer sind zu schützen.

Rechtliche Bedeutung

Das Auskunftsrecht ermöglicht Kontrolle und bereitet häufig Berichtigung, Löschung oder Widerspruch vor. Der Verantwortliche darf zur sicheren Identifizierung zusätzliche Informationen verlangen. Maßgeblich sind Artikel 12 und Artikel 15 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.

Abgrenzung

Auskunft bedeutet nicht automatisch Herausgabe sämtlicher Originaldokumente. Entscheidend ist eine vollständige, verständliche Wiedergabe der personenbezogenen Daten und Pflichtinformationen.

Beispiel

Ein ehemaliger Kunde verlangt vom Versandhändler Auskunft über gespeicherte Kontaktdaten, Bestellhistorie, Empfänger und vorgesehene Löschfristen.

FAQ

Wie schnell muss geantwortet werden?

Grundsätzlich innerhalb eines Monats; bei komplexen oder zahlreichen Anträgen ist eine begründete Verlängerung möglich.

Darf die Auskunft etwas kosten?

Die erste Kopie ist regelmäßig kostenlos; bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen gelten Ausnahmen.

Dürfen Daten Dritter geschwärzt werden?

Ja, soweit dies erforderlich ist, um deren Rechte und Freiheiten zu schützen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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