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Justizgrundrecht

Justizgrundrecht bezeichnet eine verfassungsrechtliche Garantie, die den Bürger im gerichtlichen Verfahren schützt. Hierzu werden insbesondere das Recht auf den gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör, das Verbot mehrfacher Bestrafung und die besonderen Rechte bei Freiheitsentziehungen gezählt. Diese grundrechtsgleichen Rechte stehen überwiegend in Art. 101 bis 104 GG. Sie sichern unabhängige, faire und gesetzlich geordnete Rechtsprechung und können mit der Verfassungsbeschwerde wie Grundrechte geltend gemacht werden.

Grundrechtsgleiche Verfahrensgarantien

Justizgrundrechte umfassen gesetzlichen Richter, rechtliches Gehör und ne bis in idem. Den Wortlaut enthält das Grundgesetz.

Beispiel

Wird eine Sache willkürlich einem unzuständigen Spruchkörper zugeteilt, kann das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sein.

FAQ

Sind Justizgrundrechte echte Grundrechte?

Sie sind grundrechtsgleiche Rechte mit vergleichbarem verfassungsprozessualem Schutz.

Gegen wen richten sie sich?

Vor allem gegen Gerichte und andere am Verfahren beteiligte Staatsorgane.

Sind sie beschwerdefähig?

Ja, ihre Verletzung kann mit Verfassungsbeschwerde gerügt werden.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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