Recht auf Löschung
Recht auf Löschung ist der Anspruch des Betroffenen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich entfernt werden, wenn ein gesetzlicher Löschungsgrund vorliegt. Das gilt etwa bei weggefallenem Zweck, wirksamem Widerruf ohne andere Rechtsgrundlage, erfolgreichem Widerspruch oder unrechtmäßiger Verarbeitung. Der Anspruch ist nicht grenzenlos: Aufbewahrungspflichten, Meinungs- und Informationsfreiheit, öffentliche Aufgaben, Forschung oder die Durchsetzung von Rechtsansprüchen können einer Löschung entgegenstehen.
Rechtliche Bedeutung
Der Verantwortliche muss sowohl individuelle Anträge prüfen als auch Daten von sich aus löschen, wenn ihre weitere Speicherung nicht mehr zulässig ist. Maßgeblich sind Artikel 17 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Abgrenzung
Das Recht auf Löschung betrifft gespeicherte Daten. Das Recht auf Vergessenwerden beschreibt insbesondere zusätzliche Mitteilungspflichten bei öffentlich gemachten Daten.
Beispiel
Nach Ende eines Kundenkontos verlangt der Nutzer die Löschung nicht mehr benötigter Profildaten; Rechnungsdaten bleiben wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gesperrt gespeichert.
FAQ
Müssen alle Daten sofort verschwinden?
Nur Daten ohne fortbestehenden Erlaubnis- oder Aufbewahrungsgrund sind unverzüglich zu löschen.
Was bedeutet Sperrung?
Daten bleiben für eng begrenzte Zwecke erhalten, werden aber der normalen Nutzung entzogen.
Müssen Empfänger informiert werden?
Grundsätzlich teilt der Verantwortliche Empfängern die Löschung mit, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.