Kennzeichnung von Deepfakes
Die Kennzeichnung von Deepfakes ist eine Transparenzpflicht nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung. Wer ein KI-System betreibt, das Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt erscheinen, muss offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder verändert wurden. Die Information muss klar und spätestens bei der ersten Begegnung erkennbar sein. Für künstlerische, satirische, kreative oder fiktionale Werke gelten angepasste Offenlegungspflichten.
Was ist ein Deepfake?
Die EU-KI-Verordnung erfasst KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, die existierenden Personen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlich authentisch erscheinen würden. Entscheidend ist das Täuschungspotenzial, nicht allein die verwendete Software.
Pflichtiger und Form
Die Offenlegung trifft den Betreiber, der den Deepfake verwendet. Sie muss maschinenlesbare Kennzeichnungen der Anbieter ergänzen und für Menschen klar wahrnehmbar sein. Ein versteckter Hinweis im Impressum genügt regelmäßig nicht.
Ausnahmen und weitere Rechte
Bei gesetzlich erlaubter Strafverfolgung bestehen Ausnahmen. Bei Kunst, Satire oder Fiktion darf die Kennzeichnung die Darstellung nicht unangemessen beeinträchtigen, muss das künstliche Element aber weiterhin angemessen offenlegen. Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Strafrecht gelten daneben.
Beispiel
Ein Unternehmen veröffentlicht ein KI-generiertes Video, in dem ein Politiker scheinbar eine Produktbotschaft spricht. Der Inhalt muss als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden; zusätzlich kann die unbefugte Nutzung von Bild und Stimme rechtswidrig sein.
Häufige Fragen
Ist jeder Filter ein Deepfake?
Nein. Erforderlich ist ein realistischer Bezug mit falschem Authentizitätseindruck.
Reicht ein Wasserzeichen?
Nur wenn die Offenlegung klar, erkennbar und gesetzeskonform ist.
Erlaubt die Kennzeichnung den Inhalt?
Nein. Andere Verbote und Rechte bleiben unberührt.
Verwandte Begriffe
Die Kennzeichnung setzt ein KI-System voraus und ist von allgemeinen Regeln zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu unterscheiden.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.