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Gesetzesausfertigung

Gesetzesausfertigung ist der formelle Akt, durch den der Bundespräsident nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die Urschrift eines Bundesgesetzes unterzeichnet. Sie bestätigt die Authentizität des Gesetzestextes und setzt eine Prüfung seines verfassungsmäßigen Zustandekommens voraus. Vorher ist die erforderliche Gegenzeichnung einzuholen. Erst nach Ausfertigung kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Ausfertigung ist damit ein notwendiger Schritt zwischen parlamentarischem Gesetzesbeschluss und verbindlicher Bekanntmachung.

Rechtliche Bedeutung

Die Ausfertigung schließt die interne Gesetzesbildung ab und schafft die authentische Grundlage für die Verkündung. Rechtsgrundlagen und systematischen Zusammenhang zeigen Artikel 82 Absatz 1 im Grundgesetz; ergänzend erläutert das-grundgesetz.de die Verfassungsordnung. Verwandte Wörterbuchartikel sind Verfassungsrecht, Grundgesetz, Bundesstaat und Gewaltenteilung sowie Gesetzgebungsverfahren und Bundespräsident.

Abgrenzung

Ausfertigung ist die Unterzeichnung der Gesetzesurkunde; Verkündung ist die amtliche Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Beispiel

Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird die Gesetzesurkunde gegengezeichnet, vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

FAQ

Wer fertigt Bundesgesetze aus?

Der Bundespräsident oder im Vertretungsfall der Bundesratspräsident nach Artikel 57 GG.

Wann wird ein Gesetz verbindlich bekannt?

Mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt; das Inkrafttreten richtet sich nach der gesetzlichen Regelung und Artikel 82 Absatz 2 GG.

Kann die Ausfertigung verweigert werden?

Ja, wenn der Bundespräsident im Rahmen seines Prüfungsrechts einen maßgeblichen Verfassungsverstoß feststellt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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