Gesamtstrafe

Eine Gesamtstrafe fasst mehrere verwirkte Einzelstrafen zu einer einheitlichen Strafe zusammen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Tatmehrheit oder einer nachträglichen Einbeziehung vorliegen. Sie wird nicht durch bloßes Addieren gebildet. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe; diese Einsatzstrafe wird unter zusammenfassender Würdigung der Taten und der Person des Täters angemessen erhöht. Die Gesamtstrafe muss über der höchsten Einzelstrafe liegen und unter der Summe aller Einzelstrafen bleiben.

Rechtliche Bedeutung

Die Gesamtstrafe berücksichtigt den Zusammenhang mehrerer selbstständiger Straftaten und verhindert eine rein mathematische Kumulation der Einzelstrafen.

Voraussetzungen und Folgen

Zuerst setzt das Gericht für jede Tat eine Einzelstrafe fest. Danach bestimmt es die Einsatzstrafe und erhöht sie aufgrund einer Gesamtwürdigung; gesetzliche Höchstgrenzen sind einzuhalten.

Beispiel

Für drei Taten werden acht, sechs und vier Monate Freiheitsstrafe festgesetzt. Das Gericht bildet aus der Einsatzstrafe von acht Monaten etwa eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Häufige Fragen

Werden Einzelstrafen einfach addiert?

Nein. Die Einsatzstrafe wird angemessen erhöht, bleibt aber unter der Summe der Einzelstrafen.

Was ist die Einsatzstrafe?

Das ist die höchste der einzubeziehenden Einzelstrafen, von der die Gesamtstrafenbildung ausgeht.

Kann eine Geldstrafe einbezogen werden?

Ja. Beim Zusammentreffen mit Freiheitsstrafe gelten die besonderen Regeln des § 53 StGB.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 54 StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Täterschaft

    Täterschaft bezeichnet die strafrechtlich verantwortliche Begehung einer Tat als eigener Täter. Nach § 25 StGB kann eine Straftat allein, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit mehreren begangen werden. Formen der Täterschaft Das Gesetz unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft. Maßgeblich ist häufig, wer das Tatgeschehen beherrscht und die Tat als eigene will. Abgrenzung zur…

  • |

    Verschlechterungsverbot

    Das Verschlechterungsverbot ist der strafprozessuale Grundsatz, nach dem ein Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden darf, wenn nur er oder die Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten ein Rechtsmittel eingelegt hat. Es schützt die freie Entscheidung, ein Urteil überprüfen zu lassen. Das Verbot gilt in Berufung und nach Zurückverweisung…

  • |

    Revisionsbegründung

    Die Revisionsbegründung ist die innerhalb einer gesetzlichen Frist einzureichende Erklärung, mit der der Revisionsführer darlegt, weshalb ein Strafurteil auf einer Rechtsverletzung beruht. Sie muss mindestens einen bestimmten Revisionsantrag und die Bezeichnung der gerügten Rechtsnormverletzung enthalten. Bei einer Verfahrensrüge sind außerdem die entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig vorzutragen. Die Begründung unterliegt besonderen Formvorschriften und kann regelmäßig nur durch…

  • Untauglicher Versuch

    Untauglicher Versuch bezeichnet einen Versuch, der wegen ungeeigneten Tatmittels, ungeeigneten Tatobjekts oder tatsächlicher Umstände nicht vollendet werden kann. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch…

  • Subventionsbetrug

    Subventionsbetrug ist das vorsätzliche oder in bestimmten Fällen leichtfertige Täuschen beziehungsweise pflichtwidrige Verhalten im Zusammenhang mit einer Subvention nach § 264 StGB. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das…

  • Wahlfeststellung

    Wahlfeststellung ermöglicht eine Verurteilung, wenn sicher feststeht, dass der Täter eine von mehreren Straftaten begangen hat, aber nicht geklärt werden kann, welche. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen….