Bewährungshelfer

Der Bewährungshelfer betreut und überwacht einen Verurteilten, den das Gericht während der Bewährungszeit seiner Aufsicht und Leitung unterstellt hat. Er unterstützt bei der Stabilisierung der Lebensverhältnisse, hilft bei der Erfüllung von Auflagen und Weisungen und achtet auf deren Einhaltung. Zugleich berichtet er dem Gericht in den angeordneten Abständen und bei erheblichen Verstößen. Seine Tätigkeit verbindet soziale Hilfe mit Kontrolle und soll die künftige Straffreiheit fördern.

Rechtliche Bedeutung

Der Bewährungshelfer ist weder Verteidiger noch Ermittler. Er arbeitet im gesetzlichen Auftrag des Gerichts und soll zugleich vertrauensvolle Unterstützung ermöglichen.

Voraussetzungen und Folgen

Das Gericht ordnet die Unterstellung insbesondere an, wenn sie zur Verhinderung weiterer Straftaten angezeigt ist. Umfang und Dauer richten sich nach der gerichtlichen Entscheidung.

Beispiel

Ein aus der Haft entlassener Verurteilter sucht Arbeit und muss eine Therapieweisung erfüllen. Der Bewährungshelfer vermittelt Hilfen, kontrolliert Termine und informiert das Gericht über wesentliche Entwicklungen.

Häufige Fragen

Muss jeder Verurteilte einen Bewährungshelfer haben?

Nein. Die Unterstellung wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen gerichtlich angeordnet.

Unterliegt er der Schweigepflicht?

Seine Vertraulichkeit ist durch den gesetzlichen Berichts- und Überwachungsauftrag begrenzt.

Kann er die Bewährung widerrufen?

Nein. Über einen Widerruf entscheidet ausschließlich das zuständige Gericht.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 56d StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Untersuchungshaft

    Untersuchungshaft ist die Freiheitsentziehung eines Beschuldigten vor einer rechtskräftigen Verurteilung zur Sicherung des Strafverfahrens. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Wegen des hohen Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit entscheidet grundsätzlich ein Richter durch Haftbefehl. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe und muss so kurz wie möglich dauern. Voraussetzungen Nach §§…

  • Rechtmäßiges Alternativverhalten

    Rechtmäßiges Alternativverhalten beschreibt die hypothetische Frage, ob der tatbestandliche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters mit Sicherheit oder jedenfalls nach dem maßgeblichen Beweismaß eingetreten wäre. Besonders bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten begrenzt die Figur die Erfolgszurechnung. Nur wenn gerade die Pflichtverletzung für den Erfolg relevant geworden ist, besteht der erforderliche Pflichtwidrigkeitszusammenhang; bloße abstrakte Regelverstöße genügen…

  • |

    Objektive Zurechnung

    Objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg verwirklicht. Bedeutung Die objektive Zurechnung begrenzt bei Erfolgsdelikten die rein naturwissenschaftliche Kausalität. Nicht jeder verursachte Erfolg wird dem Täter auch rechtlich zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind grundsätzlich eine rechtlich missbilligte Gefahr und deren Verwirklichung im konkreten Erfolg. Die…

  • |

    Beweisanregung

    Eine Beweisanregung ist der formlose Hinweis eines Verfahrensbeteiligten an das Strafgericht, eine bestimmte Beweiserhebung zu erwägen. Anders als ein förmlicher Beweisantrag enthält sie nicht notwendig eine bestimmte Tatsachenbehauptung und ein konkret bezeichnetes Beweismittel oder beansprucht keine Entscheidung nach den besonderen Ablehnungsregeln. Das Gericht muss die Anregung im Rahmen seiner Amtsaufklärung berücksichtigen. Ob es ihr folgt,…

  • |

    Strafrecht

    Strafrecht: Strafrecht ist der Teil der Rechtsordnung, der strafbares Verhalten bestimmt und die Voraussetzungen sowie Folgen staatlicher Strafe regelt. Einordnung Der Begriff gehört zum deutschen Strafrecht. Ausgangspunkt ist das Strafgesetzbuch; daneben bestehen zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze. Prüfung Eine Straftat wird grundsätzlich anhand von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Zum Tatbestand gehören objektive und subjektive Merkmale. Beispiel…

  • Leichtfertigkeit

    Leichtfertigkeit bezeichnet eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit, bei der sich die Pflichtwidrigkeit geradezu aufdrängt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…