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Verständigung im Strafverfahren

Die Verständigung im Strafverfahren ist eine gesetzlich geregelte Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem über den weiteren Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen. Das Gericht kann hierfür eine Ober- und Untergrenze der Strafe nennen; Schuldspruch und Maßregeln dürfen nicht Gegenstand der Verständigung sein. Ein Geständnis soll regelmäßig Bestandteil sein. Aufklärungspflicht, freie richterliche Überzeugung und Transparenzanforderungen bleiben bestehen. Die Verständigung kommt erst durch Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zustande.

Rechtliche Bedeutung

Die Verständigung soll ein Verfahren vereinfachen, ohne die materielle Wahrheitsermittlung oder die Verantwortung des Gerichts aufzugeben.

Voraussetzungen und Folgen

Vorgespräche und Inhalt müssen offengelegt und protokolliert werden. Entfällt die Bindung des Gerichts, gelten besondere Mitteilungs- und Verwertungsregeln.

Beispiel

Das Gericht stellt nach Erörterung für den Fall eines glaubhaften Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und einem Jahr sechs Monaten in Aussicht.

Häufige Fragen

Kann über den Schuldspruch verhandelt werden?

Nein. Der Schuldspruch darf nicht Gegenstand der Verständigung sein.

Ist ein Geständnis zwingend?

Das Gesetz bestimmt, dass ein Geständnis Bestandteil jeder Verständigung sein soll.

Muss das Gericht die Absprache einhalten?

Die Bindung kann unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen entfallen; dies ist unverzüglich mitzuteilen.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige und Untersuchungshaft. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 257c StPO.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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