Schutzschrift
Schutzschrift ist ein vorsorglicher Schriftsatz, mit dem ein möglicher Antragsgegner seine Sicht darlegt, bevor der Gegner einen Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung stellt. Sie soll insbesondere eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung verhindern oder beeinflussen. Schutzschriften werden elektronisch beim zentralen, länderübergreifenden Schutzschriftenregister eingereicht und gelten als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht. Sie enthalten Einwendungen, Belege und gegebenenfalls Anträge, begründen aber selbst kein eigenständiges Gerichtsverfahren.
Rechtliche Bedeutung
Das zuständige Gericht muss das Register bei einem Eilantrag berücksichtigen. Die Schutzschrift stärkt rechtliches Gehör in eilbedürftigen Verfahren.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Unternehmen erwartet nach einer Abmahnung einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Es hinterlegt vorsorglich Vertragsunterlagen und seine rechtliche Erwiderung im Register.
Beispiel
Sinnvoll sind konkrete Angaben zum erwarteten Antrag, zur Zuständigkeit und zur Verteidigung. Die gesetzliche Speicherdauer ist begrenzt.
Häufige Fragen
Wird der Gegner informiert?
Die Einreichung dient dem Gericht; eine automatische Benachrichtigung des möglichen Antragstellers ist nicht ihr Zweck.
Bei welchem Gericht wird sie eingereicht?
Elektronisch beim zentralen Schutzschriftenregister mit Wirkung für die ordentlichen Gerichte der Länder.
Ersetzt sie die spätere Verteidigung?
Nein. Im konkreten Verfahren können weitere Erklärungen und Anträge erforderlich werden.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.