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Kontrollstelle

Kontrollstelle ist eine polizeiliche Kontrollmaßnahme im Strafverfahren, bei der an einem bestimmten Ort Personen angehalten, ihre Identität festgestellt und mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden dürfen. Sie dient insbesondere der Ergreifung eines Beschuldigten oder der Aufklärung gesetzlich bezeichneter schwerer Straftaten. Die Einrichtung muss grundsätzlich richterlich angeordnet werden; bei Gefahr im Verzug können Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen handeln. Zweck, Ort, Dauer und Eingriffsintensität müssen verhältnismäßig begrenzt sein.

Rechtliche Bedeutung

Kontrollstellen ermöglichen breit angelegte Fahndung, greifen aber auch in Rechte vieler unverdächtiger Verkehrsteilnehmer ein.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind ein gesetzlicher Anlass, eine zuständige Anordnung und ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Kontrollort und Ermittlungsziel.

Beispiel

Nach einem bewaffneten Überfall richtet die Polizei auf richterliche Anordnung Zufahrtskontrollen rund um den Tatort ein und prüft Fahrzeuge auf den gesuchten Täter.

Häufige Fragen

Muss jeder Kontrollierte verdächtig sein?

Nein. Die Maßnahme kann auch Unverdächtige erfassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Dürfen Fahrzeuge durchsucht werden?

Mitgeführte Sachen dürfen im gesetzlich vorgesehenen Umfang kontrolliert werden; weitergehende Durchsuchungen brauchen eine Grundlage.

Wer ordnet die Kontrollstelle an?

Grundsätzlich der Richter, bei Gefahr im Verzug auch Staatsanwaltschaft oder Ermittlungspersonen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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