Eventualklagehäufung
Eventualklagehäufung ist die Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einer Klage unter der Bedingung, dass über einen Hilfsantrag nur entschieden wird, wenn der vorrangige Hauptantrag keinen Erfolg hat oder eine andere innerprozessuale Bedingung eintritt. Sie ermöglicht dem Kläger, unterschiedliche rechtliche oder tatsächliche Gestaltungen vorsorglich abzudecken. Zulässig ist sie, wenn die Anträge bestimmt, die Rangfolge eindeutig und die innerprozessuale Bedingung rechtlich erlaubt ist. Das Gericht prüft die Anträge in der vorgegebenen Reihenfolge.
Rechtliche Einordnung
Die Eventualklagehäufung ist eine besondere Form der objektiven Klagehäufung nach § 260 ZPO. Die Bedingung darf grundsätzlich nur vom Ausgang des laufenden Prozesses abhängen und keine außerprozessuale Ungewissheit schaffen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Haupt- und Hilfsantrag müssen jeweils zulässig formuliert sein. Zuständigkeit und Prozessart müssen zusammenpassen. Über den Hilfsantrag entscheidet das Gericht erst, wenn die vom Kläger bestimmte Bedingung eingetreten ist.
Abgrenzung
Bei kumulativer Klagehäufung sollen mehrere Ansprüche nebeneinander zugesprochen werden. Bei Eventualklagehäufung steht der Hilfsantrag in einem Rangverhältnis zum Hauptantrag.
Beispiel
Ein Käufer verlangt vorrangig Ersatzlieferung. Für den Fall, dass dieser Anspruch nicht besteht, beantragt er hilfsweise Rückzahlung des Kaufpreises nach Rücktritt.
Häufige Fragen
Kann der Hilfsantrag von einem außergerichtlichen Ereignis abhängen?
Grundsätzlich sind nur innerprozessuale Bedingungen zulässig.
Entstehen für den Hilfsantrag Prozesskosten?
Sein Wert kann den Streitwert beeinflussen, soweit über ihn entschieden wird oder gesetzliche Regeln dies vorsehen.
Darf die Rangfolge später geändert werden?
Innerhalb der Grenzen von Klageänderung und Prozessökonomie kann dies möglich sein.
Weiterführende Hinweise
Siehe objektive Klagehäufung, Hilfsantrag und Streitgegenstand. Als weiterführende Quellen eignen sich zivilrecht-faq.de, anwaltsrecht-faq.de und der amtliche Text der Zivilprozessordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.