Folgenabwägung im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz
Die Folgenabwägung im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz vergleicht die Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung ausbleibt, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hat, mit den Folgen einer vorläufigen Regelung bei späterer Erfolglosigkeit. Sie wird besonders angewandt, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist. Wegen der weitreichenden Wirkung verfassungsgerichtlicher Eilentscheidungen gilt ein strenger Maßstab; bei Gesetzen ist besondere Zurückhaltung geboten.
Rechtliche Einordnung
Die sogenannte Doppelhypothese ermöglicht vorläufigen Schutz, ohne die schwierige verfassungsrechtliche Hauptsache vorwegzunehmen.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Voraussetzungen
Der Antrag darf nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet sein; anschließend müssen die gegenläufigen Folgen konkret ermittelt und gewichtet werden.
Rechtsfolgen
Überwiegen die drohenden Nachteile deutlich, kann das Bundesverfassungsgericht den Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig sichern oder regeln.
Beispiel
Vor einer irreversiblen Abschiebung werden die Folgen einer Aussetzung mit denen einer später erfolgreichen Verfassungsbeschwerde verglichen.
Häufige Fragen
Wird dabei die Hauptsache endgültig entschieden?
Nein. Die Folgenabwägung vermeidet grundsätzlich eine Vorwegnahme.
Was bedeutet Doppelhypothese?
Beide möglichen Fehlentscheidungen und ihre Folgen werden gegenübergestellt.
Gilt bei Gesetzen ein strengerer Maßstab?
Ja, wegen des Eingriffs in die Gestaltungsentscheidung des Gesetzgebers.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Verfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Beschwerdebefugnis. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.