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Folgenabwägung im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz

Die Folgenabwägung im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz vergleicht die Nachteile, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung ausbleibt, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hat, mit den Folgen einer vorläufigen Regelung bei späterer Erfolglosigkeit. Sie wird besonders angewandt, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist. Wegen der weitreichenden Wirkung verfassungsgerichtlicher Eilentscheidungen gilt ein strenger Maßstab; bei Gesetzen ist besondere Zurückhaltung geboten.

Rechtliche Einordnung

Die sogenannte Doppelhypothese ermöglicht vorläufigen Schutz, ohne die schwierige verfassungsrechtliche Hauptsache vorwegzunehmen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Der Antrag darf nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet sein; anschließend müssen die gegenläufigen Folgen konkret ermittelt und gewichtet werden.

Rechtsfolgen

Überwiegen die drohenden Nachteile deutlich, kann das Bundesverfassungsgericht den Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig sichern oder regeln.

Beispiel

Vor einer irreversiblen Abschiebung werden die Folgen einer Aussetzung mit denen einer später erfolgreichen Verfassungsbeschwerde verglichen.

Häufige Fragen

Wird dabei die Hauptsache endgültig entschieden?

Nein. Die Folgenabwägung vermeidet grundsätzlich eine Vorwegnahme.

Was bedeutet Doppelhypothese?

Beide möglichen Fehlentscheidungen und ihre Folgen werden gegenübergestellt.

Gilt bei Gesetzen ein strengerer Maßstab?

Ja, wegen des Eingriffs in die Gestaltungsentscheidung des Gesetzgebers.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Verfassungsbeschwerde, Bundesverfassungsgericht, Beschwerdebefugnis. Weiterführende, nicht werbliche Quellen sind anwalt-verfassungsbeschwerde.de, grundrechte-faq.de, das-grundgesetz.de und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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