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Bauliche Veränderung

Bauliche Veränderung Bauliche Veränderung ist eine Maßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum, die über dessen ordnungsmäßige Erhaltung hinausgeht und den bestehenden Zustand auf Dauer umgestaltet. Die Wohnungseigentümer können solche Maßnahmen grundsätzlich mit Mehrheit beschließen oder einem Eigentümer gestatten. Unzulässig bleiben Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligen. Für bestimmte privilegierte Maßnahmen, etwa Barriereabbau oder Ladeinfrastruktur, besteht ein Anspruch auf angemessene Gestattung.

Rechtliche Einordnung

Beschlussfassung und Kostentragung sind getrennt zu prüfen. Wer eine Maßnahme verlangt oder allein nutzt, trägt häufig deren Kosten; unter gesetzlichen Voraussetzungen können Kosten auf alle Eigentümer verteilt werden.

Bedeutung und Abgrenzung

Von der Erhaltung unterscheidet sich die bauliche Veränderung dadurch, dass nicht lediglich der bisherige ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt oder bewahrt wird.

Beispiel

Ein Eigentümer möchte auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für sein Elektrofahrzeug installieren. Er kann grundsätzlich eine angemessene bauliche Gestaltung verlangen, muss aber das Beschlussverfahren beachten.

Häufige Fragen

Darf ein Eigentümer sofort selbst bauen?

Nein. Auch bei einem gesetzlichen Gestattungsanspruch ist grundsätzlich zunächst ein Beschluss über das Wie der Maßnahme erforderlich.

Welche Maßnahmen sind privilegiert?

Unter anderem Barriereabbau, Einbruchsschutz, Ladeinfrastruktur, schneller Telekommunikationsanschluss und Steckersolargeräte.

Wer trägt die Kosten?

Das richtet sich nach § 21 WEG, dem Nutzen der Maßnahme und dem konkreten Beschluss.

Zusammenhänge und Quellen

Ergänzend erläutern die Wörterbuchartikel Wohnungseigentum, Eigentum, Grundbuch, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit und Anfechtungsklage wichtige Zusammenhänge.

Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de sowie die amtlichen Texte des Wohnungseigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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