Anfechtungsklage
Anfechtungsklage: Die Anfechtungsklage ist die Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts.
Gesetzliche Grundlage
Die maßgeblichen Regeln finden sich insbesondere in § 42 Abs. 1 VwGO.
Voraussetzungen und Bedeutung
Das Rechtsinstitut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Seine Voraussetzungen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel. Häufig bestehen Bezüge zu Verwaltungsakt, Widerspruch und Widerspruchsverfahren.
Beispiel
Ein Bürger wendet sich gegen eine belastende Behördenentscheidung oder verlangt eine bislang versagte Entscheidung.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig?
Regelmäßig ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ist zuvor stets Widerspruch nötig?
Das hängt von Klageart und anwendbarem Bundes- oder Landesrecht ab.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsgerichtsbarkeit, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.