Mietsicherheit
Mietsicherheit Mietsicherheit ist eine vertraglich vereinbarte Absicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, etwa wegen Mietrückständen, Schäden oder unterlassener Rückgabe. Sie kann als Geldbetrag, Bürgschaft oder in anderer Form gestellt werden. Bei Wohnraum darf die Sicherheit grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen; der Mieter darf eine Geldkaution in drei Monatsraten zahlen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen und verzinslich anlegen.
Rechtliche Einordnung
Die Sicherheit ist kein pauschaler Zahlungsanspruch des Vermieters. Er darf nach Mietende nur wegen konkret bestehender und fälliger Forderungen darauf zugreifen.
Bedeutung und Abgrenzung
Mietsicherheit ist der Oberbegriff; die Barkaution ist nur eine Form. Mehrere Sicherheiten dürfen bei Wohnraum die gesetzliche Höchstgrenze insgesamt grundsätzlich nicht überschreiten.
Beispiel
Ein Mieter schuldet 900 Euro Nettokaltmiete. Als Barkaution dürfen höchstens 2.700 Euro verlangt werden, die der Mieter in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten kann.
Häufige Fragen
Wann muss die erste Rate gezahlt werden?
Zu Beginn des Mietverhältnisses; die weiteren Raten werden mit den folgenden Mietzahlungen fällig.
Wann ist die Sicherheit zurückzugeben?
Nach Mietende und einer angemessenen Prüfungsfrist, soweit keine gesicherten Ansprüche mehr offen sind.
Darf der Vermieter sie verbrauchen?
Nein. Eine Barkaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.
Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.