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Mietwucher

Mietwucher Mietwucher ist die strafbare oder zivilrechtlich sittenwidrige Ausnutzung einer Schwächesituation des Mieters zur Vereinbarung eines auffällig überhöhten Mietentgelts. Strafrechtlich verlangt § 291 StGB neben einem auffälligen Missverhältnis die Ausbeutung etwa einer Zwangslage, Unerfahrenheit, mangelnden Urteilsvermögens oder erheblichen Willensschwäche. Die Anforderungen sind höher als bei einem bloßen Verstoß gegen Mietpreisbegrenzungen. Ein wucherischer Mietvertrag kann ganz oder teilweise unwirksam sein und Rückzahlungsansprüche auslösen.

Rechtliche Einordnung

Für das auffällige Missverhältnis wird die vereinbarte Miete mit dem objektiven Wert der Wohnraumüberlassung verglichen. Zusätzlich muss der Vermieter die konkrete Schwächesituation bewusst ausnutzen.

Bedeutung und Abgrenzung

Mietwucher ist von Mietpreisüberhöhung und Mietpreisbremse zu unterscheiden. Diese Instrumente haben andere Schwellen, räumliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

Beispiel

Ein Vermieter verlangt wegen akuter Wohnungslosigkeit des Interessenten nahezu das Doppelte der ortsüblichen Miete und nutzt dessen erkennbar ausweglose Lage gezielt aus.

Häufige Fragen

Ist jede sehr hohe Miete Mietwucher?

Nein. Erforderlich sind ein auffälliges Missverhältnis und die Ausbeutung einer gesetzlichen Schwächesituation.

Welche Folgen drohen?

Neben Strafbarkeit können Unwirksamkeit der Preisabrede und Rückzahlung überhöhter Beträge eintreten.

Wer muss die Ausbeutung beweisen?

Im Zivilprozess grundsätzlich derjenige, der sich auf Wucher oder Sittenwidrigkeit beruft.

Zusammenhänge und Quellen

Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Mietvertrag, Mieter, Vermieter, Mietminderung, Betriebskostenabrechnung und Mieterhöhung.

Nicht werbliche Vertiefungen bietet zivilrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften finden sich im amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs und, soweit einschlägig, der Betriebskostenverordnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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