Adoption
Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für die Adoption Volljähriger gelten teilweise andere Rechtsfolgen und Voraussetzungen.
Minderjährigenadoption
Das Familiengericht spricht die Annahme aus, wenn sie dem Kindeswohl dient. Regelmäßig müssen das Kind, seine gesetzlichen Vertreter und die leiblichen Eltern einwilligen. Vor der Entscheidung besteht üblicherweise eine angemessene Adoptionspflegezeit.
Rechtsfolgen
Das angenommene minderjährige Kind erhält grundsätzlich die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Annehmenden. Daraus folgen insbesondere Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht und Namensfolgen.
Beispiel
Ein Ehegatte nimmt mit Zustimmung der erforderlichen Beteiligten das minderjährige Kind des anderen an. Das Kind wird dadurch rechtlich auch sein Kind.
Häufige Fragen
Kann eine Adoption einfach widerrufen werden?
Nein. Eine Aufhebung ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen durch gerichtliche Entscheidung möglich.
Ist bei Erwachsenen eine Adoption möglich?
Ja, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist, insbesondere weil ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
Verwandte Begriffe
Sorgerecht, Kindeswohl, Unterhalt, Erbfolge, Familiengericht.
Weitere familienrechtliche Informationen bietet info-familienrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.