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Fahrerlaubnis auf Probe

Fahrerlaubnis auf Probe ist die zunächst zweijährige Bewährungsphase nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A oder B. Begeht der Fahranfänger in dieser Zeit bestimmte schwerwiegende oder wiederholte weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße, kann die Fahrerlaubnisbehörde abgestufte Maßnahmen anordnen. Dazu gehören insbesondere die Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit, eine Verwarnung und schließlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Rechtliche Einordnung

Die Probezeit und das Maßnahmensystem regeln §§ 2a und 2b StVG. Entscheidend ist die rechtskräftige Ahndung eines in der Fahrerlaubnis-Verordnung eingeordneten A- oder B-Verstoßes.

Bedeutung und Abgrenzung

Die Probezeit ist kein Fahrverbot. Der Fahrer darf grundsätzlich fahren, muss aber bei relevanten Verstößen mit besonderen fahrerlaubnisrechtlichen Folgen zusätzlich zu Geldbuße und Punkten rechnen.

Beispiel

Ein Fahranfänger begeht innerhalb der Probezeit einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Nach Rechtskraft ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit regelmäßig auf vier Jahre.

Häufige Fragen

Beginnt die Probezeit bei jeder neuen Klasse neu?

Nein. Maßgeblich ist grundsätzlich der erstmalige Erwerb einer erfassten Fahrerlaubnisklasse.

Was ist ein A-Verstoß?

Das ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß aus dem gesetzlichen Katalog, der bereits allein Maßnahmen auslösen kann.

Wirkt ein Verstoß nach Ablauf der Probezeit?

Ja, wenn er während der Probezeit begangen wurde; die spätere Rechtskraft kann dennoch Maßnahmen auslösen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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