Absehen vom Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bezeichnet die ausnahmsweise Entscheidung, trotz eines an sich verwirkten Fahrverbots nur eine Geldbuße festzusetzen. Bei einem Regelfahrverbot kommt dies nur in atypischen Fällen in Betracht, etwa bei außergewöhnlicher Härte oder wenn besondere Umstände den Verkehrsverstoß deutlich vom Normalfall unterscheiden. Der Betroffene muss die maßgeblichen Tatsachen regelmäßig substantiiert darlegen und belegen. Häufig wird die Geldbuße als Ausgleich für den Wegfall des Fahrverbots erhöht.
Rechtliche Einordnung
Grundlage sind § 25 StVG, die Bußgeldkatalog-Verordnung und die gerichtliche Einzelfallprüfung. Ein Anspruch auf Umwandlung in eine höhere Geldbuße besteht nicht.
Bedeutung und Abgrenzung
Vom Absehen zu unterscheiden sind Vollstreckungsaufschub und Viermonatsfrist. Diese verschieben nur den Beginn eines verhängten Fahrverbots; sie lassen die Sanktion nicht entfallen.
Beispiel
Ein selbstständiger Fahrer weist nachvollziehbar nach, dass ein einmonatiges Fahrverbot trotz ernsthafter organisatorischer Bemühungen seine wirtschaftliche Existenz konkret gefährden würde. Das Gericht prüft, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt.
Häufige Fragen
Reicht berufliche Abhängigkeit vom Auto?
Regelmäßige berufliche Nachteile genügen meist nicht. Erforderlich sind besondere, konkret belegte Folgen.
Wird die Geldbuße immer erhöht?
Häufig ja, zwingend ist eine bestimmte Erhöhung aber nicht; sie hängt von der gerichtlichen Entscheidung ab.
Kann die Behörde bereits absehen?
Grundsätzlich ist auch im behördlichen Verfahren eine Einzelfallprüfung möglich; praktisch wird die Frage oft gerichtlich entschieden.
Verwandte Begriffe und Quellen
Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen
Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.