Abstandsverstoß
Abstandsverstoß liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschreitet. Der Abstand muss so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen grundsätzlich hinter diesem gehalten werden kann. Bei Kraftfahrzeugen werden Verstöße häufig anhand des Abstands in Metern, der gefahrenen Geschwindigkeit und des zeitlichen Abstands bewertet. Je nach Schwere drohen Geldbuße, Punkte und Fahrverbot; kurzfristiges Einscheren eines Dritten ist gesondert zu würdigen.
Rechtliche Einordnung
Die allgemeine Abstandspflicht enthält § 4 StVO. Sanktionen ergeben sich aus § 24 StVG und der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Bedeutung und Abgrenzung
Nicht jede vorübergehende Unterschreitung ist vorwerfbar. Für eine Ahndung müssen regelmäßig eine hinreichende Dauer oder Strecke und ein vermeidbares Verhalten des Betroffenen feststehen.
Beispiel
Auf der Autobahn fährt ein Autofahrer über eine längere Messstrecke mit hohem Tempo deutlich näher als der halbe Tachowert in Metern hinter seinem Vordermann. Eine Videoabstandsmessung dokumentiert den Vorgang.
Häufige Fragen
Welche Faustregel gilt?
Außerhalb geschlossener Ortschaften wird häufig der halbe Tachowert in Metern als Orientierung verwendet.
Was gilt bei plötzlichem Einscheren?
Der Fahrer muss reagieren dürfen. Ein nur kurzfristig fremdverursachter Minderabstand begründet nicht ohne Weiteres einen vorwerfbaren Verstoß.
Wie wird der Abstand gemessen?
Zum Einsatz kommen insbesondere Video-, Brücken- oder stationäre Messverfahren mit festgelegter Auswertung.
Verwandte Begriffe und Quellen
Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Fahreignungsregister und Anhörungsbogen
Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.