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Anerkennung eines Staates

Die Anerkennung eines Staates ist die Erklärung oder das Verhalten eines bestehenden Staates, durch das er ein neues Gemeinwesen als Staat behandelt und zur Aufnahme völkerrechtlicher Beziehungen bereit ist. Nach überwiegender Auffassung schafft die Anerkennung die Staatlichkeit nicht erst, sondern bestätigt eine bereits aufgrund von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt bestehende Rechtslage. Sie hat dennoch erhebliche praktische Bedeutung für diplomatische Beziehungen, Verträge, Immunität und Zugang zu internationalen Organisationen.

Deklaratorische Wirkung

Die heute vorherrschende deklaratorische Theorie betrachtet Anerkennung nicht als zusätzliches Staatselement. Ein Gemeinwesen kann daher Staat sein, obwohl einzelne oder zahlreiche andere Staaten es nicht anerkennen.

Formen der Anerkennung

Anerkennung kann ausdrücklich durch Erklärung oder konkludent durch eindeutiges Verhalten erfolgen. Diplomatische Beziehungen sprechen regelmäßig dafür; bloße Kontakte oder Teilnahme an Verhandlungen müssen nicht genügen.

Beispiel

Ein Staat erklärt offiziell, ein neu entstandenes Gemeinwesen als souveränen Staat anzuerkennen, und nimmt anschließend diplomatische Beziehungen auf.

Häufige Fragen

Ist die Aufnahme in die Vereinten Nationen Anerkennung durch alle Mitglieder?

Nein. Die Mitgliedschaft ist ein starkes Indiz für Staatlichkeit, ersetzt aber nicht jede bilaterale Anerkennungsentscheidung.

Kann Anerkennung Bedingungen haben?

Staaten knüpfen politische Entscheidungen häufig an Voraussetzungen; die völkerrechtliche Wirkung ist im Einzelfall zu bestimmen.

Verwandte Begriffe

Staat, Staatlichkeit, Anerkennung einer Regierung, Staatennachfolge, diplomatische Beziehungen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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