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Fortbestandstheorie

Die Fortbestandstheorie besagt, dass der deutsche Staat durch die militärische Niederlage und die Besetzung 1945 nicht unterging. Nach der vom Bundesverfassungsgericht vertretenen Auffassung bestand das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fort, war jedoch mangels eigener Organe nicht handlungsfähig. Die Bundesrepublik Deutschland war daher nicht bloß Rechtsnachfolger, sondern mit diesem Staat identisch, vor 1990 allerdings nur hinsichtlich ihres damaligen räumlichen Geltungsbereichs vollständig organisiert. Die Theorie rechtfertigt keine neben der Bundesrepublik fortbestehenden „Reichsorgane“.

Historischer Ausgangspunkt

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht übernahmen die Alliierten 1945 die oberste Regierungsgewalt. Umstritten war, ob damit auch der deutsche Staat erloschen war. Die Fortbestandstheorie trennt die staatliche Existenz von der zeitweiligen Fähigkeit, durch eigene Organe zu handeln.

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Im Grundlagenvertragsurteil von 1973 erklärte das Bundesverfassungsgericht, das Deutsche Reich habe den Zusammenbruch 1945 überdauert. Die Bundesrepublik Deutschland sei mit ihm als Staat identisch, damals jedoch räumlich nur teilidentisch gewesen. Das Grundgesetz hielt zugleich am Ziel staatlicher Einheit fest.

Bedeutung seit 1990

Mit der deutschen Einheit erstreckt sich die staatliche Organisation der Bundesrepublik auf das heutige Bundesgebiet. Die frühere Frage räumlicher Teilidentität hat deshalb ihre praktische Grundlage verloren. Die Fortbestandstheorie erklärt vor allem staatliche Kontinuität, Verträge und Verantwortlichkeiten.

Abgrenzung

Gegenposition ist die Untergangstheorie. Die Fortbestandstheorie bedeutet weder, dass die Bundesrepublik ein Provisorium ohne Verfassung sei, noch dass Privatpersonen staatliche Befugnisse früherer Einrichtungen beanspruchen könnten.

Beispiel

Bei der Prüfung, ob eine Verpflichtung Deutschlands aus der Zeit vor 1945 allein wegen des Zusammenbruchs erlosch, spricht die Fortbestandstheorie gegen einen automatischen Wechsel zu einem vollständig neuen Staat.

Häufige Fragen

Ist die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches?

Nach dem Bundesverfassungsgericht ist sie nicht bloß Rechtsnachfolger, sondern mit dem fortbestehenden deutschen Staat identisch.

Gab es nach 1945 einen handlungsfähigen Staat neben der Bundesrepublik?

Nein. Aus der staatlichen Kontinuität folgen keine konkurrierenden Organe oder Hoheitsrechte.

Ist die Auffassung heute noch bedeutsam?

Ja, vor allem zur Erklärung staats- und völkerrechtlicher Kontinuität; die frühere räumliche Teilidentität endete mit der Einheit.

Quellen und Vertiefung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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