| |

Konventionskonforme Auslegung

Konventionskonforme Auslegung ist die Interpretation innerstaatlicher Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Sie soll innerhalb der anerkannten Auslegungsmethoden Ergebnisse ermöglichen, die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen entsprechen. In Deutschland vermittelt die EMRK grundsätzlich den Rang eines Bundesgesetzes; zugleich beeinflusst sie die Auslegung der Grundrechte. Die Methode erlaubt keine beliebige Neuschöpfung des Gesetzes und muss verfassungsrechtliche Grenzen sowie die Rechte anderer Beteiligter berücksichtigen.

Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung

Der Görgülü-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verdeutlicht die Pflicht, einschlägige EGMR-Entscheidungen in die rechtliche Prüfung einzubeziehen. Ein automatischer Vorrang vor sämtlichen Verfassungsregeln folgt daraus nicht. Gerade in mehrpoligen Rechtsverhältnissen müssen die betroffenen Rechtspositionen zusammen betrachtet werden.

Beispiel

Ein Familienrichter entscheidet über Umgang und berücksichtigt eine einschlägige EGMR-Entscheidung. Er prüft innerhalb des nationalen Rechts, wie Elternrechte und Kindeswohl konventionsgerecht ausgeglichen werden können.

FAQ

Steht die EMRK in Deutschland über dem Grundgesetz?

Nein. Ihr innerstaatlicher Rang und ihre Auslegungswirkung sind zu unterscheiden.

Darf ein Gericht den Gesetzesinhalt frei ersetzen?

Die anerkannten Auslegungsgrenzen bleiben bestehen.

Muss ein EGMR-Urteil berücksichtigt werden?

Einschlägige Rechtsprechung ist in die rechtliche Prüfung einzubeziehen.

Verwandte Begriffe

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) · EGMR-Urteil · Autonome Begriffe der EMRK · Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens · Recht auf ein faires Verfahren

Quellen und weiterführende Informationen

BVerfG: Görgülü, Beschluss vom 14. Oktober 2004 · Informationen zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Sekundäre Viktimisierung

    Sekundäre Viktimisierung bezeichnet zusätzliche Schädigungen eines bereits von Gewalt betroffenen Menschen durch den Umgang anderer Personen oder Institutionen mit dem ursprünglichen Übergriff. Sie kann etwa durch herabsetzende Behandlung, ungerechtfertigte Schuldzuweisungen oder vermeidbar belastende Verfahrensabläufe entstehen. Die Istanbul-Konvention verlangt, solche weiteren Belastungen bei Schutz und Unterstützung zu vermeiden. Der Begriff beschreibt eine Schutzperspektive, keinen selbständigen Straftatbestand….

  • Bundesrat

    Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan des Bundes, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken. Seine Mitglieder werden nicht unmittelbar gewählt, sondern von den Landesregierungen bestellt und abberufen. Jedes Land verfügt abhängig von seiner Einwohnerzahl über drei bis sechs Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden…

  • Bundesintervention

    Bundesintervention bezeichnet das verfassungsrechtliche Eingreifen des Bundes in Angelegenheiten eines Landes in besonders geregelten Ausnahmesituationen. Er gehört zum Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht und ordnet Zuständigkeiten, Verfahren oder Kontrollbefugnisse öffentlicher Gewalt. Seine Anwendung ist an demokratische Legitimation, föderale Kompetenzgrenzen und rechtsstaatliche Sicherungen gebunden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff sichert damit…

  • Tiefseeboden

    Der Tiefseeboden ist im Seevölkerrecht der Meeresboden und Meeresuntergrund jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse. Das Seerechtsübereinkommen bezeichnet diesen Bereich als „das Gebiet“ und seine Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit. Kein Staat darf Souveränität darüber beanspruchen. Erkundung und Nutzung mineralischer Ressourcen werden durch ein internationales Regime und die Internationale Meeresbodenbehörde organisiert. Dabei sind gerechte Teilhabe,…

  • Objektive Wertordnung

    Objektive Wertordnung bezeichnet die über individuelle Abwehrrechte hinausgehende Bedeutung der Grundrechte für die gesamte Rechtsordnung. Grundrechte enthalten danach grundlegende Wertentscheidungen, die Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung bei Auslegung, Schutz und Rechtsfortbildung beachten müssen. Daraus folgen insbesondere staatliche Schutzpflichten, grundrechtskonforme Auslegung und mittelbare Drittwirkung im Privatrecht. Die objektive Dimension erweitert nicht grenzenlos einzelne Ansprüche, prägt aber die…