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Zahlungsaufforderung im Steuerrecht

Eine Zahlungsaufforderung im Steuerrecht ist das an den Zahlungspflichtigen gerichtete Verlangen, einen geschuldeten Betrag zu entrichten. Als Leistungsgebot kann sie eine Voraussetzung für den Beginn der Vollstreckung sein. Nach § 254 Absatz 1 AO müssen grundsätzlich Fälligkeit, Zahlungsaufforderung und der Ablauf mindestens einer Woche seit der Aufforderung vorliegen. Die Aufforderung kann mit dem Steuerbescheid verbunden sein. Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei selbst angemeldeten Steuern, sind gesondert zu beachten.

Leistungsgebot und Steuerfestsetzung

Die Steuerfestsetzung bestimmt die Steuer; das Leistungsgebot verlangt ihre Zahlung. Beide können im selben Dokument enthalten sein. Für aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistungen ist nach § 254 Absatz 2 AO kein Leistungsgebot erforderlich. Eine zusätzliche Mahnung ist daher nicht in jedem Fall notwendige Voraussetzung der Vollstreckung.

Beispiel

Ein Steuerbescheid setzt 2.000 Euro fest und fordert den Steuerpflichtigen zugleich zur Zahlung auf. Für eine Vollstreckung müssen neben dem Leistungsgebot die Fälligkeit und die gesetzliche Mindestfrist vorliegen. Die im Bescheid genannte Zahlungsfrist ist ebenfalls zu berücksichtigen.

FAQ

Muss die Aufforderung ein eigenes Schreiben sein?

Nein. Sie kann mit dem Steuerbescheid verbunden werden.

Ist ein Leistungsgebot immer erforderlich?

Nein. § 254 Absatz 2 AO enthält eine Ausnahme für aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Leistungen.

Reicht die Aufforderung allein zur Vollstreckung?

Nein. Insbesondere Fälligkeit und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen müssen vorliegen.

Verwandte Begriffe

Abgabenordnung (AO) · Steuerbescheid · Steuerfestsetzung · Fälligkeit einer Steuer · Steuerschuldner

Quellen und weiterführende Informationen

§ 254 AO · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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