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Afrikanischer Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker

Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker ist ein internationales Gericht, das den Schutzauftrag der Afrikanischen Kommission ergänzt. Seine Grundlage ist das Gerichtshofprotokoll zur Afrikanischen Charta. Er überprüft innerhalb seiner Zuständigkeit staatliche Menschenrechtsverletzungen und kann verbindliche Abhilfe sowie Wiedergutmachung anordnen. Direkte Eingaben Einzelner setzen grundsätzlich eine besondere staatliche Erklärung nach Art. 34 Abs. 6 voraus. Andere zugangsberechtigte Stellen können Fälle nach Maßgabe des Protokolls vorlegen; bloße Charta-Mitgliedschaft genügt nicht.

Gerichtsbarkeit und Zugang

Die Zuständigkeit umfasst die Charta, das Protokoll und weitere einschlägige vom betroffenen Staat ratifizierte Menschenrechtsinstrumente. Der Zugang der Kommission, berechtigter Staaten und afrikanischer zwischenstaatlicher Organisationen ist vom unmittelbaren Zugang Einzelner und bestimmter Nichtregierungsorganisationen zu unterscheiden. Für Letzteren sind Protokollbindung und zusätzliche Erklärung maßgeblich. Der Gerichtshof ist keine allgemeine Berufungsinstanz über nationale Gerichte. Seine Urteile verpflichten den beteiligten Staat zur Umsetzung.

Beispiel

Eine vom Gerichtshof überprüfbare staatliche Maßnahme verletzt das Recht auf ein faires Verfahren. Der Gerichtshof stellt die Verletzung fest und ordnet innerhalb seiner Zuständigkeit geeignete Wiedergutmachung an.

FAQ

Kann der Gerichtshof jeden afrikanischen Staat verurteilen?

Nein. Entscheidend sind die einschlägige Vertragsbindung und die konkrete Zuständigkeit.

Sind seine Urteile verbindlich?

Ja. Der beteiligte Staat muss sie nach dem Gerichtshofprotokoll befolgen.

Reicht für Einzelne die Ratifikation der Charta?

Nein. Der direkte Zugang verlangt grundsätzlich auch Protokollbindung und die besondere Erklärung.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Opfereigenschaft · Staatenberichtsverfahren · Positive Verpflichtungen · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

AU: Protokoll über den Afrikanischen Gerichtshof · AU: Menschenrechtsorgane und Zugang zum Gerichtshof · Zum Vergleich: Voraussetzungen der EMRK-Beschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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