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  • Gewaltenteilung

    Gewaltenteilung ist die Aufteilung staatlicher Funktionen auf Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Sie soll Macht begrenzen, gegenseitige Kontrolle ermöglichen und Freiheit sichern. Das Grundgesetz trennt die Gewalten nicht vollständig, sondern verbindet sie durch abgestimmte Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Nach Art. 20 Abs. 2 GG wird die Staatsgewalt durch besondere Organe der drei Gewalten ausgeübt. Gewalten Parlamente…

  • Republikprinzip

    Das Republikprinzip bestimmt, dass die Bundesrepublik Deutschland keine Monarchie ist und das Staatsoberhaupt seine Stellung nicht erblich erlangt. Öffentliche Ämter werden vielmehr nur auf Zeit und aufgrund rechtlich geregelter demokratischer Verfahren übertragen. Das Prinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG verankert und gehört zu den grundlegenden Staatsstrukturprinzipien der deutschen Verfassungsordnung. Inhalt Republik bezeichnet vor…

  • Bundesstaatsprinzip

    Das Bundesstaatsprinzip bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem Bund und eigenständigen Ländern besteht. Beide Ebenen besitzen eigene staatliche Aufgaben, Organe und verfassungsrechtlich garantierte Kompetenzen. Die Länder wirken insbesondere über den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mit. Die Kompetenzverteilung richtet sich nach dem Grundgesetz; weder der Bund noch die Länder dürfen die bundesstaatliche Ordnung einseitig beseitigen….

  • Sozialstaatsprinzip

    Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, soziale Sicherheit und einen gerechten Ausgleich gesellschaftlicher Unterschiede anzustreben. Es ist in Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG verankert. Der Gesetzgeber besitzt bei seiner Ausgestaltung einen weiten Spielraum, muss aber insbesondere ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern und soziale Risiken angemessen berücksichtigen. Inhalt Das Prinzip begründet einen staatlichen…

  • Rechtsstaatsprinzip

    Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet den Staat, seine Herrschaft rechtlich zu ordnen, zu begrenzen und kontrollierbar auszuüben. Es folgt insbesondere aus Art. 20 Abs. 3 GG. Zu seinen zentralen Elementen gehören Grundrechtsbindung, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, unabhängige Gerichte, effektiver Rechtsschutz, Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, Bestimmtheit staatlicher Normen und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe. Bindung an Recht Gesetzgebung ist an die…

  • Demokratieprinzip

    Das Demokratieprinzip verlangt, dass staatliche Herrschaft vom Volk legitimiert, zeitlich begrenzt und politisch verantwortbar ist. Es gehört nach Art. 20 GG zu den grundlegenden Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Wesentliche Elemente sind freie und gleiche Wahlen, Mehrheitsentscheidungen, Minderheitenschutz, parlamentarische Verantwortlichkeit, politische Öffentlichkeit und die Rückführbarkeit staatlicher Entscheidungen auf den Willen des Volkes. Repräsentative Demokratie Auf Bundesebene…

  • Volkssouveränität

    Volkssouveränität bedeutet, dass die Staatsgewalt ihre demokratische Legitimation vom Volk herleitet. Das Volk ist nicht Objekt, sondern Ursprung staatlicher Herrschaft. Für Deutschland bestimmt Art. 20 Abs. 2 GG, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Sie wird vor allem durch Wahlen und durch verfassungsmäßig eingesetzte Organe der Gesetzgebung, vollziehenden Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt. Demokratische Legitimation Staatliche…

  • Staatsgewalt

    Staatsgewalt ist die rechtlich geordnete Herrschaftsmacht eines Staates über sein Staatsgebiet und die dort lebenden Menschen. Sie gehört neben Staatsvolk und Staatsgebiet zu den klassischen Staatselementen. Im demokratischen Rechtsstaat ist Staatsgewalt nicht schrankenlos: Sie muss verfassungsrechtlich legitimiert sein, wird durch Grundrechte begrenzt und nach dem Prinzip der Gewaltenteilung durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt….

  • Staatsgebiet

    Das Staatsgebiet ist der räumlich abgegrenzte Bereich, in dem ein Staat grundsätzlich seine Herrschaftsgewalt ausübt. Es bildet gemeinsam mit Staatsvolk und Staatsgewalt eines der klassischen Merkmale eines Staates. Zum Staatsgebiet gehören das Landgebiet, die inneren Gewässer und das Küstenmeer sowie der darüber liegende Luftraum; völkerrechtliche Regeln begrenzen die staatlichen Befugnisse. Grenzen Staatsgrenzen bestimmen den räumlichen…

  • Staatsvolk

    Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der Menschen, die durch die Staatsangehörigkeit dauerhaft einem Staat rechtlich zugeordnet sind. Es bildet neben Staatsgebiet und Staatsgewalt eines der klassischen Elemente des Staates. Im demokratischen Verfassungsstaat ist das Staatsvolk Träger der verfassungsgebenden Gewalt und Ausgangspunkt demokratischer Legitimation; nach dem Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Zugehörigkeit Die Zugehörigkeit…