Natürliche Person
Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten.
Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten.
Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen rechtlich gleichgeordneter Personen untereinander.
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die zentrale Kodifikation des deutschen Privatrechts.
Spezifisches Verfassungsrecht bezeichnet den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab, den das Bundesverfassungsgericht bei fachgerichtlichen Entscheidungen anlegt. Es kontrolliert nicht allgemein, ob das einfache Recht richtig ausgelegt und angewendet wurde. Eingreifen darf es, wenn die Entscheidung gerade eine Verfassungsnorm, ein Grundrecht oder ein grundrechtsgleiches Recht verletzt. Ein bloßer Rechtsfehler genügt daher nicht; erforderlich ist ein Fehler von eigenständigem verfassungsrechtlichem…
Das Willkürverbot untersagt staatliche Entscheidungen, für die sich kein sachlich vertretbarer Grund finden lässt.
Der gesetzliche Richter ist das Gericht und der Richter, deren Zuständigkeit bereits durch allgemeine Regeln bestimmt ist.
Rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Verfahrensbeteiligter sich äußern kann und sein Vorbringen berücksichtigt wird.
Die Rechtsweggarantie gewährleistet gerichtlichen Rechtsschutz gegen Verletzungen durch die öffentliche Gewalt.
Wesensgehaltsgarantie: Ein Grundrecht darf nach Art. 19 Abs. 2 GG nicht in seinem Kern ausgehöhlt werden.
Angemessenheit: Eingriffsschwere und Gewicht des verfolgten Zwecks müssen in einem vertretbaren Verhältnis stehen.