Ausfertigungsverweigerung
Ausfertigungsverweigerung ist die Entscheidung des Bundespräsidenten, ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz nicht auszufertigen und zu verkünden. Sie kommt in Betracht, wenn das Gesetzgebungsverfahren, die Gesetzgebungskompetenz oder nach umstrittener Auffassung auch der Inhalt des Gesetzes offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt. Der Bundespräsident besitzt kein politisches Vetorecht. Seine Prüfung ist rechtlich gebunden und zurückhaltend auszuüben. Ein Streit kann insbesondere im Organstreitverfahren verfassungsgerichtlich geklärt werden.
Prüfungsrecht und Grenzen
Die Verweigerung knüpft an Ausfertigung von Gesetzen, Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und Gesetzgebungsverfahren an. Grundlagen bietet das-grundgesetz.de.
Beispiel
Der Bundespräsident verweigert die Ausfertigung, weil dem Bund für den geregelten Sachbereich offensichtlich die Gesetzgebungskompetenz fehlt.
FAQ
Kann der Bundespräsident ein Gesetz politisch ablehnen?
Nein. Ein politisches Vetorecht besitzt er nicht.
Wird das Gesetz ohne Ausfertigung wirksam?
Nein. Ausfertigung und Verkündung sind notwendige Schritte.
Wer kann den Streit klären?
Das Bundesverfassungsgericht im zulässigen Verfassungsverfahren.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.