| |

Besitzmittlungsverhältnis

Ein Besitzmittlungsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis, aufgrund dessen der unmittelbare Besitzer eine Sache für einen anderen besitzt und diesem gegenüber zum Besitz auf Zeit berechtigt oder verpflichtet ist. Es begründet mittelbaren Besitz nach § 868 BGB. Typische Besitzmittler sind Mieter, Pächter, Verwahrer oder Entleiher. Erforderlich sind ein Herausgabeanspruch des mittelbaren Besitzers und ein Besitzmittlungswille des unmittelbaren Besitzers.

Rechtliche Einordnung

Der unmittelbare Besitzer behält die tatsächliche Sachherrschaft, während der mittelbare Besitzer seine Besitzposition aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ableitet.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Voraussetzungen

Erforderlich sind unmittelbarer Besitz, ein zeitlich begrenztes Besitzrecht, ein Herausgabeanspruch und der Wille, für den mittelbaren Besitzer zu besitzen.

Rechtsfolgen

Das Besitzmittlungsverhältnis ermöglicht mittelbaren Besitz und kann zugleich Grundlage eines Besitzkonstituts bei einer Übereignung sein.

Beispiel

Ein Eigentümer vermietet sein Fahrrad. Der Mieter besitzt es unmittelbar; der Eigentümer bleibt über den Mietvertrag mittelbarer Besitzer.

Häufige Fragen

Ist Eigentum erforderlich?

Nein. Auch ein Nichteigentümer kann mittelbarer Besitzer sein.

Reicht ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis?

Nur wenn daraus eine hinreichend bestimmte Herausgabepflicht und ein Besitzmittlungswille folgen.

Wann endet der mittelbare Besitz?

Wenn das Rechtsverhältnis, der Herausgabeanspruch oder der Besitzmittlungswille entfällt.

Weiterführende Hinweise

Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Besitz, Eigentum, Übereignung. Vertiefend helfen die nicht werblichen Informationsangebote zivilrecht-faq.de sowie der Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Prozessurteil

    Prozessurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die eine Klage wegen fehlender Prozessvoraussetzungen als unzulässig abweist, ohne den geltend gemachten materiell-rechtlichen Anspruch inhaltlich zu beurteilen. Gründe können etwa fehlende Zuständigkeit, mangelnde Parteifähigkeit, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis oder entgegenstehende Rechtshängigkeit sein. Das Urteil erwächst hinsichtlich des festgestellten Prozesshindernisses in Rechtskraft. Wird der Mangel später behoben oder ändert sich die maßgebliche…

  • Erbe

    Ein Erbe ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Er tritt grundsätzlich unmittelbar in die vererblichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Die Erbenstellung kann auf Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge beruhen. Sind mehrere Personen berufen, werden sie Miterben und bilden bis zur Auseinandersetzung des…

  • Trennungsprinzip

    Das Trennungsprinzip besagt, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Verfügungsgeschäft rechtlich getrennte Rechtsgeschäfte sind. Ein Kaufvertrag verpflichtet beispielsweise zur Übergabe und Übereignung einer Sache, überträgt das Eigentum aber noch nicht selbst. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch ein gesondertes dingliches Rechtsgeschäft. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch. Das Verfügungsgeschäft wirkt unmittelbar auf ein bestehendes…

  • Rücktritt

    Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung ein wirksamer gegenseitiger Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Bereits empfangene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ein Rücktritt setzt einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrund sowie eine Rücktrittserklärung voraus. Im Leistungsstörungsrecht ist häufig zunächst erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Voraussetzungen…

  • |

    Klagezustellung

    Klagezustellung ist die förmliche Übermittlung der Klageschrift an den Beklagten durch das Gericht. Sie setzt ihn zuverlässig über den erhobenen Anspruch und die verlangte Rechtsfolge in Kenntnis und gewährleistet rechtliches Gehör. Mit wirksamer Zustellung wird die zuvor nur anhängige Klage grundsätzlich rechtshängig. Dadurch entstehen prozessuale Bindungen und materiell-rechtliche Wirkungen. Regelmäßig veranlasst das Gericht die Zustellung…

  • | | |

    Eigentümergrundschuld

    Eine Eigentümergrundschuld liegt vor, wenn Grundstückseigentum und Grundschuld derselben Person zustehen. Sie kann von Anfang an als Eigentümergrundschuld bestellt werden oder nachträglich entstehen, etwa wenn bei einer Hypothek die gesicherte Forderung nicht besteht oder erlischt. Das Recht belastet das eigene Grundstück formal weiter und wahrt seinen Rang. Der Eigentümer kann es später übertragen, als Sicherheit…