Bewährungszeit

Die Bewährungszeit ist der vom Gericht bestimmte Zeitraum, in dem sich der Verurteilte nach einer Strafaussetzung bewähren muss. Sie beginnt grundsätzlich mit der Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung und beträgt nach § 56a StGB regelmäßig zwischen zwei und fünf Jahren. Währenddessen kann das Gericht Auflagen, Weisungen und Bewährungshilfe anordnen. Bewährt sich der Verurteilte, wird die Strafe anschließend erlassen; bei erheblichen Verstößen oder neuen Straftaten kann die Aussetzung widerrufen werden.

Rechtliche Bedeutung

Die Bewährungszeit ist eine Prognose- und Kontrollphase. Die Freiheitsstrafe bleibt bestehen, wird jedoch zunächst nicht vollstreckt.

Voraussetzungen und Folgen

Das Gericht setzt die Dauer fest und kann sie später innerhalb gesetzlicher Grenzen verkürzen oder verlängern. Maßgeblich sind Entwicklung, Rückfallrisiko und die Erfüllung gerichtlicher Anordnungen.

Beispiel

Eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten wird zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht bestimmt drei Jahre Bewährungszeit und ordnet Schadenswiedergutmachung sowie regelmäßige Gespräche mit dem Bewährungshelfer an.

Häufige Fragen

Wann beginnt die Bewährungszeit?

Grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung.

Wie lange dauert sie?

Nach § 56a StGB mindestens zwei und höchstens fünf Jahre.

Endet Bewährung automatisch mit Straferlass?

Nach Ablauf entscheidet das Gericht über den Erlass; zuvor prüft es mögliche Widerrufsgründe.

Weiterführende Hinweise

Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 56a StGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Rechtsmittelverzicht

    Der Rechtsmittelverzicht ist die eindeutige Erklärung eines Verfahrensbeteiligten, ein zulässiges Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung nicht einzulegen. Im Strafprozess wird er regelmäßig nach Urteilsverkündung gegenüber dem Gericht erklärt und führt grundsätzlich sofort zur Unanfechtbarkeit für den Erklärenden. Die Erklärung muss freiwillig, unmissverständlich und in Kenntnis ihrer Tragweite erfolgen. Nach einer Verständigung ist ein Rechtsmittelverzicht gesetzlich…

  • Nebentäterschaft

    Nebentäterschaft liegt vor, wenn mehrere Täter unabhängig voneinander und ohne gemeinsamen Tatplan zur Verwirklichung desselben tatbestandlichen Erfolgs beitragen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen…

  • Jugendgerichtsgesetz (JGG)

    Das Jugendgerichtsgesetz, abgekürzt JGG, regelt das materielle Jugendstrafrecht, das Jugendstrafverfahren und wesentliche Fragen der Vollstreckung. Es gilt für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Heranwachsende. Anders als das allgemeine Strafrecht stellt es den Erziehungsgedanken besonders heraus und kennt mit Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe ein eigenes Rechtsfolgensystem. Ergänzend gelten insbesondere Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung. Rechtliche Einordnung…

  • Mittäterschaft

    Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Täter eine Straftat aufgrund eines gemeinsamen Tatplans arbeitsteilig begehen. Nach § 25 Abs. 2 StGB wird jedem Mittäter die gemeinschaftlich begangene Tat zugerechnet. Voraussetzungen Erforderlich sind ein gemeinsamer Tatentschluss und ein wesentlicher Tatbeitrag. Der Beitrag kann je nach Tatplan auch im Vorbereitungsstadium liegen; entscheidend sind Gewicht und Einbindung in das…

  • |

    Durchsuchung im Strafverfahren

    Durchsuchung im Strafverfahren ist die gezielte Suche nach Personen, Beweismitteln oder Einziehungsgegenständen in Wohnungen, Räumen, Sachen oder an einer Person. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte…

  • Putativnotwehr

    Putativnotwehr bezeichnet einen Erlaubnistatbestandsirrtum, bei dem der Täter irrig eine gegenwärtige rechtswidrige Angriffslage annimmt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu…