Beweisermittlungsantrag
Ein Beweisermittlungsantrag ist ein Antrag im Strafverfahren, der eine weitere Aufklärung anstößt, aber nicht alle förmlichen Anforderungen eines Beweisantrags erfüllt. Häufig fehlt eine bestimmte Beweistatsache, ein klar bezeichnetes Beweismittel oder die Behauptung, das Beweismittel werde das behauptete Ergebnis erbringen. Das Gericht entscheidet darüber nach seiner Pflicht zur Amtsaufklärung. Es darf den Antrag nicht schematisch wie einen förmlichen Beweisantrag behandeln, muss dem erkennbaren Aufklärungsbedarf jedoch sachgerecht nachgehen.
Rechtliche Bedeutung
Die Einordnung bestimmt vor allem den Prüfungsmaßstab und die Anforderungen an eine ablehnende gerichtliche Entscheidung.
Voraussetzungen und Folgen
Je konkreter der Hinweis auf eine erhebliche Tatsache und ein erreichbares Beweismittel ist, desto stärker kann die Aufklärungspflicht weitere Ermittlungen verlangen.
Beispiel
Der Verteidiger beantragt, „weitere Nachbarn zum Lärm zu befragen“, ohne Namen und konkrete Wahrnehmungen zu nennen. Das ist regelmäßig nur ein Beweisermittlungsantrag.
Häufige Fragen
Ist der Antrag wertlos?
Nein. Er kann die gerichtliche Aufklärungspflicht auslösen oder verstärken.
Muss er förmlich beschieden werden?
Nicht stets nach den strengen Regeln für einen Beweisantrag; die Behandlung muss aber rechtsfehlerfrei sein.
Kann die Ablehnung gerügt werden?
Ja, insbesondere als Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei ausreichend konkretem Vortrag.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.