Bindungswirkung des Bundesverfassungsgerichts
Bindungswirkung des Bundesverfassungsgerichts bezeichnet die Verpflichtung von Verfassungsorganen, Gerichten und Behörden, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beachten. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist damit für wirksamen Grundrechtsschutz und die Bindung staatlicher Gewalt besonders bedeutsam.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Voraussetzungen und Folgen
§ 31 Abs. 1 BVerfGG erfasst Entscheidungsausspruch und tragende Gründe im Umfang des entschiedenen Gegenstands
Beispiel
Ein Fachgericht muss die verfassungsgerichtliche Auslegung bei seiner erneuten Entscheidung zugrunde legen
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.
Welche Funktion erfüllt der Begriff?
Er konkretisiert Grundrechtsschutz, gerichtliche Kontrolle oder die rechtlichen Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.
Verwandte Begriffe
Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht
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