Francovich-Haftung
Francovich-Haftung bezeichnet die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelte Staatshaftung eines Mitgliedstaats für Schäden, die Einzelnen durch zurechenbare Verstöße gegen Unionsrecht entstehen. Der Name geht auf das Urteil Francovich zurück. Erforderlich sind grundsätzlich eine unionsrechtliche Norm, die dem Einzelnen Rechte verleiht, ein hinreichend qualifizierter Verstoß und ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden. Der Anspruch gilt unabhängig davon, welches Staatsorgan gehandelt hat. Seine Durchsetzung erfolgt vor nationalen Gerichten nach nationalem Verfahrensrecht unter Beachtung von Äquivalenz und Effektivität.
Rechtliche Einordnung
Die Haftung ist unionsrechtlich eigenständig und von Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Zu prüfen sind Individualschutz, qualifizierter Verstoß, Zurechnung, Schaden und unmittelbare Kausalität. Nationale Regeln dürfen die Durchsetzung nicht praktisch unmöglich machen.
Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge
Unionsrechtliche Haftung sichert Anwendungsvorrang und Effektivität. Deutsche Gerichte verbinden sie mit dem Justizgewährungsanspruch und nationalen Prozessregeln.
Beispiel
Ein Mitgliedstaat setzt eine Richtlinie trotz klarer Frist nicht um. Arbeitnehmer verlieren dadurch einen unionsrechtlich vorgesehenen Insolvenzschutz und verlangen Ersatz.
Häufige Fragen
Haftet nur der Gesetzgeber?
Nein. Verstöße von Verwaltung, Gesetzgebung und letztinstanzlichen Gerichten können erfasst sein.
Ist jedes Unionsrechtsdefizit ausreichend?
Nein. Regelmäßig muss der Verstoß hinreichend qualifiziert sein.
Welches Gericht entscheidet?
Der Anspruch wird vor den zuständigen nationalen Gerichten durchgesetzt.
Weiterführende Hinweise
Siehe Staatshaftung nach Unionsrecht, Richtlinie, Anwendungsvorrang und EU-Recht. Weiterführend informieren verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, zivilrecht-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.