GREVIO

GREVIO ist das unabhängige Expertengremium des Europarats, das die Umsetzung der Istanbul-Konvention überwacht. Es bewertet gesetzliche Regelungen und praktische Maßnahmen der Vertragsstaaten gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Grundlage sind unter anderem staatliche Berichte, zusätzliche Informationen und Länderbesuche. Das Gremium erstellt Bewertungsberichte und kann bei besonders schwerwiegenden Gewaltlagen ein Untersuchungsverfahren durchführen. Es ist kein Gericht und entscheidet nicht über individuelle Entschädigungsansprüche oder Schutzanordnungen gegen einen Täter.

Aufgaben und Grenzen

Die Überwachung richtet sich auf die Erfüllung staatlicher Vertragspflichten. Berichte und Empfehlungen sollen Umsetzungsdefizite sichtbar machen. Der Ausschuss der Vertragsparteien übernimmt eine ergänzende Rolle. Eine Eingabe mit Informationen ist keine Individualbeschwerde mit Anspruch auf ein verbindliches Urteil.

Beispiel

Ein Verband berichtet über fehlende Schutzplätze. GREVIO kann diese Angaben bei seiner Länderbewertung berücksichtigen; einem einzelnen Opfer weist es keinen Platz zu.

FAQ

Wofür steht GREVIO?

Für die englische Bezeichnung des Expertengremiums zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Kann GREVIO einen Täter verurteilen?

Nein. Strafurteile sind Aufgabe der zuständigen nationalen Gerichte.

Ist GREVIO Teil der Europäischen Union?

Nein. Das Gremium gehört zum Vertragsmechanismus des Europarats.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Recht auf Leben · Diskriminierungsverbot · Positive Verpflichtungen · Schutzpflichten nach der EMRK · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

Europarat: Istanbul-Konvention (Vertragstext) · Europarat: Aufgaben von GREVIO · Familienrecht-FAQ: Gewaltschutz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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